FWG: Wir stellen uns gegen die Vorgaben der Landesbehörde

Es stehen Haushaltsberatungen an. Die dort beschriebenen Maßnahmen müssen finanziert werden. Die Landesbehörde fordert hierzu eine ungewöhnlich hohe Anhebung der Grundsteuerhebesätze um ca. 20%, denn die Stadt läge hier weit hinter vielen rheinland-pfälzer Kommunen. Die FWG betrachtet diesen Vergleich als stark verkürzend und daher unzulässig.

Fakt ist: Ludwigshafen verfügt über eine vergleichsweise arme Bevölkerung, die Pro-Kopf-Einkommen liegen deutlich niedriger als in den umgebenden rheinland-pfälzischen Landkreisen. Die Erhöhung der Grundsteuer führt zu Steigerungen der Nebenkosten bei Miete, dies trifft gerade niedrige Einkommen überproportional stark.

Dr. Rainer Metz stellt klar: „Mit den Freien Wählern wird es keine Mehrbelastung der Ludwigshafener Bürgerinnen und Bürger in dem geforderten Maß geben. Schon heute kann die hochverschuldete Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern bei weitem nicht die Leistungen bieten welche für eine Stadt mit 180.000 Einwohnern geboten wären.“

Erklärt wird die FWG-Position wie folgt: „Höhere Miet-Nebenkosten ‎für Bezieher von Transfereinkommen führen zu höheren städtischen Ausgaben. Ludwigshafen sorgt für überdurchschnittlich viele solcher Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind und unterhält zudem Infrastrukturen für eine große Zahl an Berufspendler der gesamten Region. Der Stadt wird hier seit Jahren extrem viel abverlangt.“

Ludwigshafen liegt aktuellen statistischen Zahlen bei den Miet-Nebenkosten im Schnitt höher als andere Großstädte in Rheinland-Pfalz. Worms, Mainz, Trier und Koblenz liegen niedriger. Gleichzeitig findet sich die Stadt in einem Umfeld der Städte im Süden mit sehr hohen Mieten wieder, denn hier herrscht ein starker Wettbewerb um Arbeitskräfte und damit um attraktiven Wohnraum. „Die isolierte Betrachtung der Landesbehörde zeige einmal mehr, dass die Landesregierung offensichtlich über keine Großstadtkompetenz verfüge.“ bilanzieren die Vertreter der FWG.

Eine Anhebung der Grundsteuer B auf 525 Punkte wie von der ADD gefordert überstiege das Niveau, der seitens ihres Bundeslandes weitaus besser gestellten Schwesterstadt Mannheim (487). Eine solche Erhöhung ist für die FWG Ludwigshafen daher vollkommen ausgeschlossen.

„Den Freien Wähler geht es nicht um eine generelle Verweigerung.“ stellt der der

FWG-Fraktionsvorsitzende, Dr. Rainer Metz klar. Für seine Fraktion ist eine Anhebung der Grundsteuer auf ein vergleichbares ‎Niveau wie in Mannheim vorstellbar. Hierbei betonen die Freien Wähler das Wort „vergleichbar“. Klar bleibt, dass das so gewonnene Geld in der Stadt bleiben müsse. Ein verhältnismäßig kleiner Beitrag, um zumindest etwas die verfassungswidrig niedrige Finanzausstattung der Stadt seitens des Landes zu relativieren. Mehreinnahmen aus einer Anhebung der Grundsteuerhebesätze müssen nach Meinung der FWG Ludwigshafen vollständig den sogenannten freiwilligen Leistungen zugerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
FWG-Fraktionsvorsitzender